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Der Verkäufer ist der Verwalter der vom Käufer im Kaufverfahren erhobenen personenbezogenen Daten.
Im Kaufverfahren übermittelt der Käufer freiwillig seine personenbezogene Daten in dem vom Käufer verlangtem Umfang.
Die vom Verkäufer erhobene personenbezogene Daten werden nur zum Zweck der Vertragserfüllung unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.
Der Käufer kann jederzeit den Verkäufer mit entsprechender Anfrage – auch per E-Mail –verpflichten, über den Status der verarbeiteten Daten, die ihn betreffen, mitzuteilen.
Der Käufer darf auch vom Verkäufer fordern, seine persönlichen Daten zu löschen, zu ergänzen oder zu ändern.